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Die Videoüberwachung ist ein bewährtes Mittel um Diebstähle aufzuklären oder Beweise zu sichern. Auch die Detektei BAKINER verwendet dieses Mittel in allen Varianten wie z.B. die versteckte Videoüberwachung, Langzeitvideoüberwachung usw.
Zur Aufklärung eines Warendiebstahls werden oft sehr kleine und unaufällig getarnte Kameras von Detektiven eingesetzt, die der oder die Täter fast nie bemerken. Vor allem, wenn die Täter sich sicher fühlen, werden sie wohl kaum ihre Verhaltensweise ändern. Auch Sie haben mit solchen Problemen zu kämpfen, die Detektive der Detektei BAKINER finden eine passende Lösung. Unabhängig davon ob Sie eine Ladenfläche, ein Warenlager,
sonstige Räume oder Zugangsbereiche überwachen lassen möchten, mit Hilfe von versteckter Videoüberwachung sind Sie im Ernstfall auf der sicheren Seite. Denken Sie an das hier zutreffende bekannte Zitat. Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser! Bei einem konkreten Verdachtsfall ist es laut Rechtssprechung aus zahlreichen Urteilen dem Arbeitgeber gestattet, versteckte Videokameras einzusetzen, um Beweise zu sammeln und den Diebstahl aufklären zu können.
Sollten Sie einen ihrer Arbeitnehmer beim entwenden von Gegenständen erwischen, können Sie diesem Angestellten die fristlose Kündigung aussprechen. Das Arbeitsgericht hat in dieser Sache eindeutig zu gunsten des Arbeitgebers entschieden. Die Höhe des Diebstahls spielt dabei keine Rolle. Das Bundesarbeitsgericht vertritt dabei die Auffassung, dass bei einem Diebstahl das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestört ist. Die Kündigungen durch den
Arbeitgeber aufgrund dieses Tatbestandes ist deshalb immer rechtens. Der Preis des entwendeten Gegenstands ist ohne Bedeutung.
Sollten Sie Fragen zur Videoüberwachung haben, berät Sie ein Detektiv der Detektei BAKINER gerne kostenlos und unverbindlich.
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