Beispielfall 1
Arbeitgebern ist es erlaubt Ihre krankgeschriebene Mitarbeiter durch eine Detektei observieren zu lassen. Bei schweren Verstößen des Arbeitnehmers
wie zum Beispiel: der Arbeitnehmer geht während seiner Krankschreibung einer anderen Arbeitstätigkeit nach oder arbeitet sogar eventuell schwarz
so können die angefallenen Detektivkosten hierfür erstattet werden. Voraussetzung für den Einsatz von Detektive ist ein begründeter Anfangsverdacht.
(Bundesarbeitsgericht Kassel , AZ 8 AZR 5/97)
Beispielfall 2
Sollte das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestört sein und dies hat der Arbeitnehmer zu verantworten, indem er
zum Beispiel einen Diebstahl (es spielt dabei keine Rolle wie hoch der Diebstahl war - Entwendung von Büromaterial, Warendiebstahl etc.) begangen hat
oder der Mitarbeiter arbeitet noch für einen andere Firma unerlaubte Nebentätigkeit etc.
so hat der Arbeitgeber nach Auffasung der Gerichte das Recht seinen Mitarbeiter auch ohne vorherige Abmahnung fristlos zu kündigen.
(Bundesarbeitsgericht; Az: 2 AZR 3/83)
Die Detektive unserer Detektei liefern Ihnen in diesen und in anderen Fällen die fehlende Beweise, damit Sie sich von solchen Mitarbeitern fristlos trennen können.
Servicestützpunkte unsere Detektiv Agentur finden Sie unter anderem in diesen Städten:
Detektei Frankfurt
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Detektei Köln
Bundesweit sind wir in über 100 Städten Deutschlands vertreten.