Detektei BAKINER - Imagefilm


 


Mitglied im Bund Deutscher Kriminalbeamter

 

Hier finden Sie einige Gerichtsurteile für die Erstattung von Detektivkosten bei Arbeitgeberangelegenheiten.

Beispielfall 1
Arbeitgebern ist es erlaubt Ihre krankgeschriebene Mitarbeiter durch eine Detektei observieren zu lassen. Bei schweren Verstößen des Arbeitnehmers wie zum Beispiel: der Arbeitnehmer geht während seiner Krankschreibung einer anderen Arbeitstätigkeit nach oder arbeitet sogar eventuell schwarz, können die angefallenen Detektivkosten hierfür erstattet werden. Voraussetzung für den Einsatz von Detektive ist ein begründeter Anfangsverdacht.
(Bundesarbeitsgericht Kassel , AZ 8 AZR 5/97)

Beispielfall 2
Sollte das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestört sein und dies hat der Arbeitnehmer zu verantworten, indem er zum Beispiel einen Diebstahl (der Wert des entwendeten Gegenstands spielt beim Diebstahl keine Rolle -Büromaterial, Warendiebstahl etc.) begangen hat, für noch eine andere Firma tätig ist und eine unerlaubte Nebentätigkeit ausführt, kann der Arbeitgeber nach Auffassung der Gerichte das Recht seinen Mitarbeiter auch ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen.
(Bundesarbeitsgericht, AZ 2 AZR 3/83)

Die Detektive unserer Detektei liefern Ihnen in diesen und in anderen Fällen die fehlende Beweise, damit Sie sich ohne Probleme von solchen Mitarbeitern trennen können.


 

Detektiv Urteile Rechtssprechung- Detektei Bakiner


Ein Einsatzleiter unserer Detetkei berät Sie in Ihrem Fall persönlich und versorgt Sie mit passenden Detektiv Urteilen.

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