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Sie haben den Verdacht, das Ihre Unterhaltszahlungen ungerechtfertigt sind aber Ihnen fehlen Beweise, die Ihren Verdacht bestätigen. Die Detektei BAKINER hat schon viele Fälle im Bereich Unterhaltsangelegenheiten erfolgreich abgewickelt . Kontaktieren Sie doch einfach einen Privatdetektiv der Detektei BAKINER für ein kostenloses Beratungsgespräch in Sachen Unterhaltsrecht. Detektei Frankfurt am Main Detektei Düsseldorf Detektei Dortmund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unsere Detektei ermittelt sowohl in Fällen bei denen es um die Verwirkung eines Unterhaltsanspruch geht, wie auch in Fällen bei denen es um die Forderung für einen Unterhaltsanspruch geht.

Es gibt wohl kaum etwas ärgerlicheres als Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Partner zu unrecht leisten zu müssen. Gründe die den Anspruch auf Ehegattenunterhalt verwirken lassen sind im § 1579 BGB geregelt. Die Detektive der Detektei BAKINER, die mit der Bearbeitung von Fällen in Sachen Unterhaltsangelegenheiten eingesetzt werden, sind sehr erfahren und auch mit der Rechtsprechung vertraut. Die Spezialisten der Detektei BAKINER wissen worauf es bei den Ermittlungen und der Beweissuche für die Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs ankommt. Allgemein: Unterhaltsanspruch besteht nur dann, wenn der der frühere Ehepartner leistungsfähig ist und der Anspruchnehmer bedürftig ist beziehungsweise weniger verdient als der frühere Ehepartner. Die Höhe des Unterhaltsanspruch bei Ehegattenunterhalt berechnet sich wie folgt, wenn der Unterhaltsberechtigte über kein eigenes Einkommen verfügt. Einkommen Ihres früheren Ehepartner x 3/7. Das Recht auf Unterhaltszahlungen erlöscht, falls der Unterhaltsberechtigte in der Lage ist selbst zu verdienen oder verdienen könnte. Falls der Unterhaltsberechtigte zwar arbeitet, aber weniger als der frühere Ehepartner verdient, kann Antrag auf Aufstockungsunterhalt gestellt werden. Unterhalt muss in der Regel solange bezahlt werden, wie der Unterhaltsberechtigte bedürftig ist und die Person, die zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist, leistungsfähig ist. Es liegt also bei Ihnen nachzuweisen, das der Unterhaltsberechtigte nicht bedürftig ist.

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Eine Möglichkeit besteht darin Beweise vorzulegen, das der Unterhaltsberechtigte zum Beispiel wieder in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. In der Vergangenheit konnten die Detektive der Detektei BAKINER mit diesem Ansatzpunkt häufig Beweismaterial sammeln und den Unterhaltsverpflichtenden entlasten.