Bei einer Observation durch Detektive wird unauffällig die Zielperson oder ein Objekt beobachtet.
Auf dem Gebiet der Personenobservation sind die Privatdetektive der Detektei Bakiner exzellent ausgebildet. Natürlich gehört hierzu auch der versierte Umgang mit den verschiedensten technischen Geräten aus dem Bereich der Überwachungstechnik. Darüber hinaus sind die Ermittler psychologisch geschult. Dies ermöglicht es den Detektiven auffällige Verhaltensmuster der Zielperson zu identifizieren.
Unsere Detektei nutzt die Ermittlungsmethode Observation überwiegend bei der Beschaffung von Beweismitteln in wirtschaftlichen und privaten Angelegenheiten, zivilrechtlichen Auseinandersetzungen oder strafrechtlichen Verfahren. Aber auch um in einem laufenden Ermittlungsverfahren neue Hinweise zu erhalten, greift die Detektei Bakiner auf die Ermittlungsmethode Observation des Öfteren zurück. Observationen beginnen im Regelfall am zuletzt vermuteten oder bekannten Aufenthaltsort der Zielperson. Langzeitobservationen , werden im Regelfall von mehreren Observationseinheiten durchgeführt. Dadurch wird das Risiko von der Zielperson selbst entdeckt zu werden erheblich reduziert.
Das Ziel einer jeden Observation ist es relevante Informationen über eine Zielperson zu sammeln, die auf anderem Weg nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand zu ermitteln sind. Diese Informationen können zum Beispiel unter anderem sein, das geschäftliche und soziale Umfeld der Zielperson in Erfahrung zu bringen. Kennen die Detektive erst einmal Kunden, Geschäftspartner, Freunde und Bekannte der Zielperson, können mögliche Schwachstellen gefunden werden, worauf sich dann unsere Ermittler konzentrieren, um an weitergehende Informationen zu gelangen. Im Observationszeitraum wird das Handeln und die Tätigkeiten der Zielperson lückenlos dokumentiert. Als gerichtsverwertbare Form hat sich hier die Foto- und Videodokumentation bewährt. Um die Verwertung der Beweismittel nicht zu gefährden, dürfen die Persönlichkeitsrechte der Zielperson zu keinem Zeitpunkt verletzt werden. Je nach Fall kann auch ein direkter Kontakt zur Zielperson durch den Aufbau einer Legende hergestellt werden. Zu den Eigenschaften eines jeden guten Observanten zählen: körperliche Fitness, Technikverständnis, lockeres Auftreten, Spontanität und Schlagfertigkeit um auf die unterschiedlichsten Situationen angemessen reagieren zu können.
Alle Detektive, die für Observationsaufgaben bei der Detektei Bakiner eingesetzt werden, haben eine spezielles Training absolviert und verfügen über jahrelange Praxiserfahrung. Wir können daher in diesem sensiblen Bereich die hohen Diskretionsanforderungen und unterschiedliche Anforderungsprofile von Kunden aus der Wirtschaft und Privatpersonen stets erfüllen.
Auch Rechtsanwälte haben das Mittel der Observation für sich entdeckt und arbeiten häufig im Auftrag ihrer Mandanten mit Detektiven zusammen. Häufig können Detektive im Rahmen einer Observation eine eindeutige Beweislage schaffen, die der Gegenpartei die Grundlage für eine rechtliche Auseinandersetzung entzieht. Der Geschädigte kann in diesen Fällen oftmals die entstandenen Ermittlungskosten vom Verursacher zurückfordern. In diesem Zusammenhang gibt es bereits zahlreiche richterliche Entscheidungen.
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Die Detektiv Agentur Bakiner verfügt über Ermittler- und Observationsteams in ganz Deutschland.
Norden:
Berlin, Bremen, Hamburg, Hannover, Lübeck, Rostock.
Osten:
Dresden, Leipzig, Potsdam
Süden:
Augsburg, Freiburg, Heilbronn, Ingolstadt, Karlsruhe, München, Nürnberg, Passau, Regensburg, Stuttgart, Ulm
Westen:
Aachen, Bochum, Bonn, Darmstadt, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Kassel, Köln, Mainz, Mannheim, Münster, Oberhausen, Offenbach, Recklinghausen, Saarbrücken, Wiesbaden, Würzburg
Sobald eine zielgerichtete Beobachtung gegenüber einer Person als Mittel zur Datenerhebung herangezogen wird, spricht man von einer Observation. Da die Datenerhebung bei einer Observation in der Regel ohne Wissen der Zielperson erfolgt, wird das Recht der informationellen Selbstbestimmung zumindest teilweise verletzt. Detektive sind gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet das begründete Interesse sowie den vorhandenen Anfangsverdacht zu prüfen.
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