Lohnfortzahlungsbetrug Blaumacher krankfeiern / blaumachen
Lohnfortzahlungsbetrug ist leider ein häufig auftretendes Problem mit dem sich Unternehmen aus allen Branchen auseinandersetzen müssen. Die Detektei Bakiner überführt Blaumacher und liefert den Unternehmen eine stichfeste Beweisführung, die eine fristlose Kündigung ermöglicht.
Nichts ist ärgerlicher für Arbeitgeber als ungerechtfertigte Fehlzeiten von angeblich kranken Arbeitnehmern ertragen zu müssen. Selbst eindeutige Hinweise auf ein Vergehen sind ohne entsprechendes Beweismaterial wertlos. Lohnfortzahlungsbetrug stellt einen Straftatbestand dar, der die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB ermöglicht.
Die häufigsten Gründe für Lohnfortzahlungsbetrug aus Sicht der Arbeitnehmer sind:
- Start oder Planung in die Selbständigkeit
- Jobwechsel (Bewerbungsgespräche bei einem eventuell neuen Arbeitgeber)
- Hausbau / Renovierungsarbeiten
- Umzug
- Erschleichung von weiteren Urlaubstagen durch Vortäuschung einer Krankheit
- Nebenbeschäftigung
- Schwarzarbeit
Hinweise für möglichen Lohnfortzahlungsbetrug sind unter anderem:
- Mitarbeiter meldet sich häufig krank
- Mitarbeiter hat sich im Urlaub krankschreiben lassen
- konkrete Hinweise durch Mitarbeiter / Bekannte etc.
Falls auch Sie das Gefühl haben, dass Ihr Mitarbeiter nicht wirklich krank ist, sondern die bezahlten Krankheitstage anstatt zur Genesung für andere Aktivitäten nutzt, kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Unsere Detektei versteht sich als Partner der Arbeitgeber. Mit zielgerichteten Ermittlungen sorgen unsere Detektive für entsprechendes Beweismaterial. Durch die Anwendung ausschließlich legitimer Ermittlungsmethode haben unsere Kunden stets die Gewissheit, dass sie unser gesichertes Beweismaterial uneingeschränkt nutzen können. Im Ernstfall auch vor Gericht. Im Regelfall wird bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug der betreffende Mitarbeiter durch unsere Detektive observiert. Im Observationszeitraum werden alle Aktivitäten des Arbeitnehmers in Form von Foto- und Videoaufnahmen rechtskräftig dokumentiert. Im Schadensfall kann der Arbeitgeber sogar die entstandenen Detektivkosten nach § 91 ZPO für die Aufklärung des Vergehens vom betreffenden Arbeitnehmer zurückfordern. Letztendlich hat der Arbeitgeber die Wahl, ob er eine außergerichtliche Einigung mit dem betreffenden Arbeitnehmer anstrebt oder an einer gerichtlichen Auseinandersetzung interessiert ist.
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Tags Themenseite Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall: Blaumacher, Krankschreibungsbetrug, Urlaub auf Krankenschein, krankfeiern, blaumachen
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