![]() |
![]() |
|||||||
| Home · Leistungen ·
Referenzen ·
Presse ·
Stützpunkte ·
Kontakt ·
Impressum/Datenschutz
|
||||||||

|
|||
Die Detektei BAKINER beschäftigt sich seit vielen Jahren nachweislich sehr erfolgreich mit Kindesentführung und gilt in Fachkreisen als Spezialist für Kindesrückführungen aus dem Ausland.Nach der deutschen Rechtssprechung wird zwischen den Begriffen Kindesentzug und Kindesmitnahme unterschieden. Beide Begriffe werden jedoch unter dem Hauptbegriff Kindesentführung geführt. In der Regel spricht man von Kindesentzug immer dann, wenn ein Elternteil dem anderen Elternteil mit bestehendem Umgangsrecht oder Sorgerecht dieses Recht gegen seinen Willen durch Kindesentzug verweigert. Häufig geschieht dies aus familiären, privaten oder auch religiösen Gründen. In diesen Fällen setzen sich die Täter meist mit dem Kind in das Ausland ab. Bei Fällen von Kindesentzug mit geteiltem Sorgerecht bei denen ein Elternteil das Kind in ein anderes Land ohne Rechtshilfeabkommen entführt, kann der betroffene Elternteil leider nicht mit der Hilfe von Berhörden rechnen, weil diese bei derartigen Fällen aufgrund der fehlenden rechtlichen Handhabe machtlos sind. Die Spezialisten der Detektei BAKINER unterstützen genau hier in diesen sogenannten "hoffnungslosen Fällen" den betroffenen Elternteil bei der Kindesrückführung.
Die klassische Kindesentführung auch Kindesmitnahme genannt erfolgt durch fremde Täter. Die global aufgestellte Detektei BAKINER arbeitet weltweit seit Jahren sehr erfolgreich im Bereich der Kindesrückführung. Unsere Detektei hat sich überwiegend auf Kindesrückführungen aus dem Ausland spezialisiert. Damit eine Kindesrückführung aus dem Ausland so geräuschlos wie möglich durchgeführt werden kann, bedarf es einer perfekten Planung und Organisation. Ab dem Zeitpunkt der Gewahrsamnahme des Kindes verbleiben den Einsatzkräften meist nur wenige Stunden, um das Land ohne Auffallen und Konfrontation mit den örtlichen Behörden zu verlassen.
Kontaktieren Sie unsere Spezialisten für ein persönliches Beratungsgespräch. Wir zeigen Ihnen welche Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen. Profitieren auch Sie zum Wohle Ihres Kindes vom Know-how und der Erfahrung unserer Detektei. In einem ersten Schritt prüfen wir bei einer Kindesrückführung aus dem Ausland, ob das Land, in dem sich das Kind vermutlich aufhält, ein Vertragsstaat des Haager Abkommens ist oder ob es sich um ein Land handelt, das dieses Abkommen nicht unterzeichnet hat. Für die Lokalisierung des Kindes haben sich in der Vergangenheit unsere exzellenten Kontakte im In- und Ausland als sehr nützlich erwiesen. Wir helfen Ihnen bei Kindesentführung schnell und unbürokratisch. Nach den Erfahrungswerten unserer Detektive handeln Behörden bei dem Thema Kindesentführung oder Kindesentzug leider nur sehr zögerlich.
|
Außerdem ist es für die Polizei sehr schwierig einen internationalen Haftbefehl zu erlangen. Darüber hinaus sind bei Kindesentführung in das Ausland die behördlichen Ermittler auf die Amtshilfe ihrer Kollegen angewiesen. Hier wird oft die aktive Ermittlungsarbeit vernachlässigt und bereits nach kurzer Zeit eingestellt.
Die Detektei BAKINER ist auf dem Gebiet der Kindesrückführung in über 70 Ländern weltweit aktiv.
| ||
© Copyright 2012. A&A Agency Detective Bakiner. All Rights Reserved. |