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Arbeitnehmer, die im Außendienst tätig sind, können durch den Arbeitgeber fast überhaupt nicht kontrolliert werden. Sollten Sie Zweifel an den Abrechnungsdaten Ihrer Arbeitnehmer aus dem Außendienst haben, kann unsere Detektei im Rahmen einer Observation Ihre Mitarbeiter überprüfen.
Im Rahmen einer Außendienstkontrolle durch unsere Wirtschaftsdetektei können Sie abrechnungsrelevante Daten mit den Angaben Ihrer Mitarbeiter und den Daten unserer Detektive aus dem Einsatzbericht objektiv vergleichen. Nicht selten kommt es vor, dass diese Daten extrem voneinander abweichen. Neben dem schriftlichen Einsatzbericht erhalten Sie von unserer Detektei auch Fotoaufnahmen
und Filmaufnahmen, die das eventuelle Fehlverhalten von Ihrem Außendienstmitarbeiter dokumentieren. Auch wenn Sie glauben zu wissen, dass Ihr Außendienstmitarbeiter Abrechnungsbetrug oder Spesenbetrug begeht, benötigen Sie dennoch Beweise die dies bestätigen. Die Detektive der Detektei BAKINER sind sehr erfahren auf dem Gebiet der Personalüberwachung beziehungsweise Außendienstkontrolle. Sie können von der Detektei BAKINER eine
lückenlose Observation Ihres Arbeitnehmers oder Sub-Unternehmers erwarten. Aus dem Observationssbericht können Sie exakt entnehmen, welchen Kunden
aufgesucht wurden, wieviele Kilometer Ihre Zielperson gefahren ist, wieviele Stunden Ihr Angestellter im Außendienst in seinem Fahrzeug unterwegs war und wieviel Arbeitszeit Ihr Angestellter im Außendienst beim Kunden verbracht hat. Sollte sich Ihr Verdacht bestätigt haben, können Sie im Betrugsfall (Abrechnungsbetrug, Spesenmanipulation) Ihren Arbeitnehmer
fristlos kündigen und auch die entstandenen Detektivkosten vor Gericht von diesem Arbeitnehmer einklagen.
Ein Privatdetektiv der Detektei BAKINER wird Sie kompetent bei Fragen zu unseren Leistungen im Bereich Abrechnungsbetrug und Spesenmanipulation beraten. Unsere Wirtschaftsdetektei bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen im Bereich Arbeitgeberangelegenheiten an.
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